Kinderspielzeugrichtlinie

2009/48/EG

Seit dem 20.07.2011 ist die Richtlinie 2009/48/EG des europäischen Parlaments zur Sicherheit von Spielzeug, die durch das GPSG (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz) in nationales Recht umgesetzt worden ist, wirksam geworden. Wir spüren aufgrund der vermehrten Rückfragen aus dem Handel eine gewisse Verunsicherung am Markt und möchten Ihnen nachfolgend die wichtigsten Neuerungen zusammenfassen.

  • Die Richtlinie gilt für Produkte, die dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden. Diese Produkte müssen das CE-Zeichen tragen.
  • Die neue Richtlinie greift nur bei Artikeln, die Sie nach dem Stichtag 20.07.2011 geliefert bekommen. Bereits im Handel befindliche Produkte bleiben nach der Richtlinie 88/378/EWG weiterhin unverändert verkaufsfähig.

Was ändert sich für Sie?

Der Gesetzgeber weist Ihnen als Händler und letzte Station vor dem Konsumenten eine neue, aktive Rolle in der Handelskette zu.

Sie sind nun verpflichtet, ein Produkt daraufhin zu überprüfen, ob die CE-Kennzeichnung des Spielzeugs, die erforderlichen Sicherheitshinweise und Gebrauchsanleitungen vorhanden sind. Ebenso müssen Sie auf Verlangen von Behörden eine Konformitätserklärung (Nachweis des Herstellers/Importeurs, dass das Produkt mit den anerkannten Normen und gesetzlichen Regelungen für Kinderspielzeug übereinstimmt) beibringen können. Sinn der Bestimmung ist, dass der Verbraucher beim Kauf hinreichend durch den Händler über mögliche Risken und auch über die Alterseignung des Spielzeugs informiert wird.

Wir als Handelspartner kümmern uns darum, dass Sie hier keine bösen Überraschungen erleben. Wir sorgen dafür, dass alle Informationen dem Produkt beiliegen. Auch wenn das Spielzeug erst für Kinder ab einer bestimmten Altersstufe geeignet ist, weisen wir unmissverständlich am Produkt darauf hin.

Wir kümmern uns auch darum, dass Sie Konformitätsnachweise auf Anfrage umgehend ausgehändigt bekommen, um sie entsprechend weiterleiten zu können.

Bitte sprechen Sie uns an:

Susanne Tiarks
Fon 0331 | 6201610
post[at]willegoos.de

Nachfolgend finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu diesem Thema. Falls darüber hinaus Unsicherheiten bestehen, zögern Sie nicht, uns anzurufen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

10 FAQs zur Neuen Richtlinie zur Sicherheit von Spielzeug – 2009/48/EG

  1. Ab wann gilt die neue Spielzeugrichtlinie?
    Die Richtlinie 2009/48/EG des europäischen Parlaments zur Sicherheit von Spielzeug ist ab dem 20.07.2011 anzuwenden.
  2. Für welche Produkte gilt die neue Richtlinie?
    Für Spielzeug = Produkte mit CE-Zeichen
    Spielzeug-Sicherheitsrichtlinie 2 Gerstenberg Verlag
    Offizielle Definition: „gilt für Produkte, die dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden“.
    Alle anderen Produkte wie beispielsweise Bücher (ausgenommen Pappbilderbücher), Alben, Geschenkbücher, Geschirr, Pappkoffer oder Dekorationsartikel sind davon NICHT betroffen.
  3. Was muss der Händler beachten?
    Der Händler ist ab dem 20.07.2011 verpflichtet zu überprüfen, ob dem Spielzeug alle erforderlichen Unterlagen beigefügt sind inkl. der Sicherheitsinformationen und der Gebrauchsanleitung.
  4. Wie sieht die korrekte Kennzeichnung eines Spielzeugs aus?
    CE-Zeichen
    Im Bedarfsfall:

    • altersgruppenspezifischer Warnhinweis mit Angabe der potenziellen Gefährdung
      (z.B. Erstickungsgefahr, Strangulationsgefahr)
    • Gebrauchsanleitung/Benutzerhinweis
    • Entsorgungshinweis
    • Pflegehinweis

    Die Kennzeichnung muss deutlich sichtbar, leicht lesbar und verständlich auf dem Spielzeug, der Verpackung oder einem Etikett für den Käufer zu erkennen sein.
    Die Kennzeichnung muss in deutscher Sprache formuliert sein.

  5. Welche Unterlagen sind erforderlich?
    Jedes Spielzeug benötigt einen Konformitätsnachweis, der den Behörden auf Verlangen vorgezeigt werden muss.
  6. Woher bekommt der Händler den Konformitätsnachweis?
    Den Konformitätsnachweis bekommt der Händler von seinem Lieferanten. Wir stellen auf Anfrage diese Konformitätserklärung für unsere Spielzeuge aus.
  7. Können Spielzeuge, die vor dem 20.07.2011 geliefert wurden, weiterhin verkauft werden?
    Ja. Bereits im Handel befindliche Produkte bleiben nach der Richtlinie 88/378/EWG weiterhin unverändert verkaufsfähig.
  8. Müssen Spielzeuge, die vor dem 20.07.2011 geliefert wurden, in irgendeiner Form nachträglich gekennzeichnet werden?
    Nein.
  9. Müssen für Spielzeuge, die vor dem 20.07.2011 geliefert wurden,
    Konformitätsnachweise nachträglich angefordert werden?
    Nein.
  10. Was gilt für den Online-Handel?
    Im Online-Verkauf muss die Kennzeichnung (insbesondere etwaige Warnhinweise) ab dem 20.07.2011 auch für bereits vorher geleistete/im Handel befindliche Spielzeuge deutlich neben der Produktabbildung erkennba